Trauerspenden und Legate
Machen Sie in einem Todesfall die Trauernden auf Trauerspenden aufmerksam. Und führen auch Sie Ihren Nachlass einem sinnvollen Zweck zu.
Trauerspenden
Es gibt verschiedene Formen, sein Mitgefühl bei einem Todesfall auszudrücken.
Immer mehr Trauernde begünstigen eine gemeinnützige Institution. Wir verwenden diese Zuwendungen, um unseren Betreuten mehr Lebensqualität zu bieten.
Mit einem Hinweis in der Todesanzeige oder im Leid-Zirkular können Sie um eine Spende an die Brühlgut Stiftung bitten. Dies könnte so lauten: «Im Sinne des Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen um eine Spende an die Brühlgut Stiftung Winterthur, Spendenkonto IBAN CH45 0900 0000 8400 1031 5. Bitte mit dem Hinweis: Trauerspende für (Name der verstorbenen Person)».
Den Angehörigen lassen wir auf Wunsch eine Zusammenstellung der erhaltenen Spenden zukommen.
Auch die Kollekte des Trauer-Gottesdiensts kann der Brühlgut Stiftung gewidmet werden.
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Legate
Ein Legat oder einer Schenkung an die Brühlgut Stiftung ist viel mehr, als eine finanzielle Unterstützung.
Mit einem Vermächtnis an die Brühlgut Stiftung im Testament zeigen Sie Ihre Solidarität mit den Menschen mit Beeinträchtigung, die trotz aller Anstrengungen auch in Zukunft vom Wohlwollen anderer abhängig sein werden.
Mit dem neuen Erbrecht können Sie über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens frei verfügen.
Wenn Sie mit Ihrem Nachlass bleibende Werte schaffen oder in Erinnerung bleiben möchten und noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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Testament, Vorsorge-Auftrag und Patienten-Verfügung
Mit unserer Partner-Organisation DeinAdieu können Sie die letzten Dinge professionell, kostenlos und einfach vorbereiten. Sie brauchen dafür keinen Notar und die Dokumente sind sofort gültig.
Testament
Erstellen Sie ein Testament. Sie erfassen alle Erbinnen und Erben und legen fest, welcher Teil Ihres Vermögens wem zukommt. Die erstellte Vorlage schreiben Sie dann von Hand ab und bewahren das Dokument gut auffindbar und geschützt auf.
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Vorsorge-Auftrag
Erstellen Sie einen Vorsorge-Auftrag. Damit bestimmen Sie eine Person, die Sie im Falle einer Urteils-Unfähigkeit vertritt. Online erstellen Sie in wenigen Minuten eine Vorlage, die Sie von Hand abschreiben. Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem einfach auffindbaren Ort auf. Teilen Sie den Aufbewahrungsort der beauftragten Person mit. Sie brauchen keinen Notar.
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Patienten-Verfügung
Erstellen Sie eine Patienten-Verfügung. Mit der Patienten-Verfügung erklären Sie Ihren Willen in medizinischen Notfällen, in denen Sie nicht mehr selber entscheiden können. Füllen Sie das Formular gemäss Ihren Wünschen aus und bewahren Sie es an einem gut zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Vertrauenspersonen über das Dokument.
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